Die dogmatische Abgrenzung zwischen Sterbehilfeformen und der straflosen Sterbehilfe
Projektleiter:
Projektbearbeiter:
Seok-Bae Lee
Finanzierung:
Fördergeber - Sonstige;
Forschergruppen:
Bei der ärztlichen Behandlung von Schwerkranken ist die Zulässigkeit von Sterbehilfe ein weiterhin aktuelles Problem. Aktive Sterbehilfe in diesem Bereich ist das ärztliche Eingreifen zur Verkürzung des Lebens. Diese Form der Sterbehilfe ist grundsätzlich unzulässig. Die passive Sterbehilfe, zum Beispiel der Behandlungsabbruch, ist mit Einwilligung des Patienten zulässig. Die Arbeit stellt verschiedene Formen der Sterbehilfe näher dar. Dabei wird die Bedeutung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten mit untersucht. Vergleichend wird die Rechtslage in Korea dargestellt.
Schlagworte
Behandlungsabbruch, Patientenautonomie, Sterbehilfe
Kontakt
Prof. Dr. Hans Lilie
Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg
Juristische und Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät
Juristischer Bereich - Law School
Universitätsplatz 6
06108
Halle (Saale)
Tel.:+49 345 5523110
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