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Das Projekt soll die rechtsgeschichtlichen, kirchenrechtlichen, staatskirchenrechtlichen und hochschulrechtlichen Verhältnisse klären, die mit dem Amt des Universitätspredigers verbunden sind. Sie werden unter anderem durch die Trennung von Staat und Kirche, die Religionsfreiheit, das Selbstbestimmungsrecht der Kirchen, die Stellung der Theologischen Fakultäten an den staatlichen Universitäten und die religiöse und weltanschauliche Neutralität des Staates bestimmt.
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