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DLR Projektträger - EUREKA-Büro

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DLR Projektträger - EUREKA-Büro

Heinrich-Konen-Str. 1

53227 Bonn

Eurostars - das Förderprogramm für forschungstreibende KMU
Eurostars ist ein gemeinsames Förderprogramm von EUREKA und der Europäischen Kommission, das auch unter Horizont 2020 unter dem Namen Eurostars 2 fortgeführt wird. Ziel von Eurostars ist es, kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) verstärkt für eine europäische Zusammenarbeit in Forschungs- und Entwicklungsprojekten zu motivieren. Dabei funktioniert Eurostars nach dem gleichen Prinzip wie die übergeordnete Initiative EUREKA: Eurostars-Projekte sind technologieoffen und dienen zivilen Zwecken. Sie zielen auf die Entwicklung eines innovativen Produktes, Verfahrens oder einer Dienstleistung. Nach dem sogenannten „Bottom-up-Prinzip“ können die Projektinhalte von den teilnehmenden Partnern frei bestimmt werden.

Eurostars bietet Ihnen:
  • Einfaches Antragsverfahren
  • Zügige internationale Begutachtung
  • Unterstützung durch Ihr nationales EUREKA-Büro
  • Einbettung in ein etabliertes zwischenstaatliches Netzwerk

Förderung und Fördermittel
Eurostars ist eine Maßnahme nach Art. 185 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union. Die Förderung der Projektteilnehmer erfolgt demnach aus nationalen Mitteln, die durch einen Beitrag der Europäischen Kommission aufgestockt werden. Bei der Förderung in Deutschland handelt es sich um eine Zuwendung (nicht zurückzuzahlende Förderung).
Ist ein Eigenanteil zu erbringen, müssen die Forschungspartner unmittelbar nach Einreichungsfrist darlegen, wie sie diesen aufbringen werden. Der Eigenanteil von Hochschulen und Forschungseinrichtungen darf ausschließlich aus freien, ungebundenen Institutsmitteln, sowie aus extern eingeworbenen, ungebundenen Mitteln finanziert werden. Unterbeauftragungen durch Projektpartner sind nicht möglich.
Deutsche Partner eines Projektes erhalten zusammen eine Förderung von maximal 500.000 €.

Förderfähige Kosten in Deutschland

Zur Kalkulation Ihres Budgets orientieren Sie sich bitte an den Fördermodalitäten des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF). Sie können in der nationalen Antragstellung nur die Kosten bzw. Ausgaben geltend machen, die Sie vorab bereits im Eurostars-Antrag beantragt und in der zusammen mit dem Eurostars-Antrag vorgelegten easy Kosten-/Ausgabenkalkulation angegeben haben. Generell zuwendungsfähig sind forschungs- und entwicklungsbezogene Kosten bis zur Erstellung eines Prototyps. Darüber hinaus anfallende Kosten, z.B. die Entwicklung bis zur Serienreife, die Entwicklung von Marketingstrategien, Businessplänen, Aktionen zur Vermarktung wie Messepräsentationen, Internetauftritte, etc. sind nicht förderfähig. Sofern die Beschaffung von Geräten und Anlagen Bestandteil des Förderantrages ist, ist bereits bei Antragstellung ausführlich darzulegen, aus welchen Gründen die Beschaffung beim betreffenden Antragsteller erfolgen sollte und die/der Verbundpartner hierfür ausscheiden.
Von der Förderung ausgeschlossen sind:
  • Klinische Studien. Wir empfehlen Ihnen, sich zur Abklärung mit uns in Verbindung zu setzen.
  • Anträge, die ausschließlich oder primär auf die Beschaffung von Geräten und Anlagen abzielen
  • Reisen zu Kongressen, Messen oder Konferenzen