Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit
Stresemannstraße 128 - 130
10117 Berlin
Die vielfältigen Politikbereiche, für die das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) innerhalb der Bundesregierung zuständig ist, spiegeln sich bereits im Namen des Ministeriums wider. Seit über 25 Jahren arbeitet das Ministerium für den Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Umweltgiften und Strahlung, für einen klugen und sparsamen Umgang mit Rohstoffen, den Klimaschutz sowie für eine Nutzung der natürlichen Lebensgrundlagen, bei der die Vielfalt von Tier-, und Pflanzenarten und der Erhalt ihrer Lebensräume sichergestellt wird.
Im Dezember 2013 wurden dem BMUB durch Erlass der Bundeskanzlerin zusätzlich die Zuständigkeiten für Stadtentwicklung, Wohnen, ländliche Infrastruktur, öffentliches Baurecht, Bauwesen, Bauwirtschaft sowie Bundesbauten übertragen. Damit sind wichtige Aufgaben aus dem bisherigen Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) hinzugekommen. Es gilt, die Rahmenbedingungen für gute Wohnstandards und intakte Städte zu schaffen und das hohe Niveau von Bautechnik, Bautechnologien und Baustoffen in Deutschland weiter voranzubringen. Dies sind entscheidende Voraussetzungen für eine hohe Lebensqualität und ein gutes soziales Klima in unserer Gesellschaft.
Aufgabenfelder:
- Kernaufgabe ist die Vorbereitung gesetzlicher Regelungen, um die rechtlichen Rahmenbedingungen in den o. g. Politikfeldern zu gestalten. Hierzu gehört auch die Ausgestaltung des Ordnungsrechtes und die Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht
- Finanzielle Förderung von Forschung und Entwicklung, Unterstützung von Markteinführung innovativer Technologien
- Enge Zusammenarbeit auf nationaler und internationaler Ebene
- Kommunikation für eine breite gesellschaftliche Beteiligung und Akzeptanz
Forschung:
Der Beratungs- und Forschungsbedarf, der sich aus den Ressortaufgaben des BMUB ergibt, wird mit dem mittelfristigen Forschungsrahmen beschrieben und jährlich in einem Ressortforschungsplan festgelegt. Er wird durch die Prioritäten und Zielsetzungen der Umweltpolitik bestimmt und liefert Entscheidungsgrundlagen und -hilfen für die Vorbereitung, Überprüfung, Weiterentwicklung und Umsetzung umweltrechtlicher Regelungen sowie umweltpolitischer Konzeptionen.