Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Fachagentur für nachwachsende Rohstoffe
Hofplatz 1
18276 Gülzow-Prüzen
Satzungsgemäßer Zweck der FNR ist es, einen wirksamen und kontinuierlichen Beitrag für die Entwicklung und den Einsatz nachwachsender Rohstoffe insbesondere unter Berücksichtigung von Nutzungskonkurrenzen, direkten und indirekten Flächeneffekten, Biomassekonversionen sowie von partiellen und übergreifenden Nachhaltigkeitskonzepten zu leisten.
Das Förderprogramm "Nachwachsende Rohstoffe" des BMEL gibt dafür die Regeln vor. Die Fördermittel für die Umsetzung des Programms stehen aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung. Zusätzlich verfügt die FNR über Gelder aus dem Energie- und Klimafonds für Forschung und Entwicklung im Bioenergie-Bereich.
Hauptaufgabe der FNR ist die fachliche und administrative Betreuung von Forschungsvorhaben zur Nutzung nachwachsender Rohstoffe. Aktuelles Fachwissen zum Thema wird gesammelt und steht über Veröffentlichungen interessierten Wissenschaftlern, Privatpersonen, Politikern, Wirtschafts- und Medienvertretern zur Verfügung. Auch über Messen und Ausstellungen macht die FNR auf das Potenzial nachwachsender Rohstoffe aufmerksam. Die Koordinierung von EU-Projekten rundet ihre Tätigkeit auf europäischer Ebene ab. Die Projektträgertätigkeit der FNR ist zertifiziert nach ISO 9001.
Projektträgerschaft
Die Projektträgerschaft ist die vorrangige Aufgabe der FNR. Sie unterstützt die Forschung und Entwicklung von Produktlinien von der Erzeugung bis zur Verwendung einschließlich der Entsorgung von nachwachsenden Rohstoffen. Dies geschieht insbesondere durch die fachliche und administrative Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bei der Planung und Durchführung von Förderprogrammen im Bereich "Nachwachsende Rohstoffe".
Für dieses Jahr stehen im Haushaltsplan des BMEL zur Förderung nachwachsender Rohstoffe 59 Millionen Euro zur Verfügung. Diese Finanzmittel können als Zuwendungen nach den Vorschriften der Bundeshaushaltsordnung für Forschungs-, Entwicklungs- und Demonstrationsvorhaben, nationale Projekte der nachhaltigen Waldwirtschaft sowie die Markteinführung vergeben werden. Hinzu kommen 24 Millionen Euro aus dem Energie- und Klimafonds (EKF).
Seit 1998 gewährt die FNR als Treuhänderin des Bundes Zuwendungen in den Handlungsformen des öffentlichen Rechts.
Fachinformationen
Die gewonnenen wissenschaftlichen Ergebnisse und Erkenntnisse aus geförderten Vorhaben macht die FNR der interessierten Fachöffentlichkeit zugänglich. Zusätzlich sammelt und bereitet sie externe Informationen und Daten aus Wissenschaft und Wirtschaft auf. Die FNR berät aber auch interessierte Endverbraucher, die nachwachsende Rohstoffe selbst nutzen wollen.
Mit der Fachinformation Bioenergie und der Fachinformation zum "Bauen und Wohnen mit nachwachsenden Rohstoffen" der FNR stehen Anlaufstellen zur Verfügung, bei denen sich Verbraucher kostenfrei informieren können.