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Verpackungsgesetz
Termin:
18.10.2018, 12:30 Uhr bis 18.10.2018, 14:00 Uhr
Typ:
Seminar
Ort:
Franckestraße 5, 6110 Halle (Saale)
Veranstalter:
IHK Halle-Dessau
Kontakt:
Elisabeth Günther, eguenther@halle.ihk.de
Zum 1. Januar 2019 tritt das neue Verpackungsgesetz in Kraft und damit gelten gegenüber der bisherigen Verpackungsverordnung einige Änderungen. Künftig sind alle Inverkehrbringer von mit Waren befüllten Verpackungen für den privaten Endverbraucher verpflichtet, sich bei der neuen Zentralen Stelle Verpackungsregister zu registrieren. Von dieser wird eine Übersicht lizensierungspflichtiger Verpackungen erstellt . Art und Menge der in Verkehr gebrachten Verpackungen sind unter Angabe des dualen Entsorgungssystems regelmäßig zu melden. Die Vollständigkeitserklärungen bei Überschreiten der, gegenüber der Verpackungsverordnung unveränderten Mengenschwellen, sind künftig nicht mehr bei der IHK, sondern bei der zentralen Stelle abzugeben. Über die neuen Anforderungen sowie die praktische Umsetzung informiert die IHK Halle-Dessau mit Unterstützung der Zentralen Stelle Verpackungsregister.